Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich
gefördert.
In ganz besonderem Maße dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt,
das vor 1978 erbaut wurde bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung
(Enev) geförderte Einsparwerte erreicht werden.
Es existieren im wesentlichen fünf Formen öffentlicher Zuwendungen
bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:
- zinsgünstige Darlehen
- direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Investitionskosten
- Steuererleichterungen
- Bürgschaften
- Lokale Sonderkreditprogramme von Banken, Sparkassen, Länder- und
Kommunen.
Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der
Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf
Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich.
Fragen Sie Ihren qualifizierten Gebäudeenergieberater und Fachhandwerker.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es u. a. über
die folgenden Internetadressen:
www.bmwi.de (Bundesministerium
für Wirtschaft / Förderdatenbank des Bundes)
www.bmu.de (Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
www.kfw.de (Kreditanstalt
für Wiederaufbau)
www.bafa.de (Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
www.bine.info (BINE
Informationsdienst)
www.co2online.de (Individuelle
Online-Fördermittelberatung)
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